Deutsch-Polnische Gesellschaft Buchholz e.V.
  • Über uns
  • Aktuelles
  • Veranstaltungen
  • Presse
  • Mitgliedschaft
  • Kontakt

Mitgliedschaft

DPG-Wappen

Mitgliederbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt für
Ehepaare ……………………………….50,00 Euro
Einzelpersonen …………………….30,00 Euro
Ermäßigter Beitrag ……………….15,00 Euro
(für Schüler, Studenten, Arbeitslose sowie Bürgergeld-Empfänger auf Antrag)

Die D. P. G. Buchholz in der Nordheide e. V. ist vom Finanzamt Buchholz als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Für Spenden steht Ihnen unser Konto bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Verfügung.                          IBAN  DE 61 2075 0000 0003 0336 36

Hier können Sie unseren Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen.

 

 

 

 

Satzung

der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Buchholz in der Nordheide

1. Name und Sitz der Gesellschaft

1.1. Der Verein führt den Namen “Deutsch-Polnische-Gesellschaft Buchholz in der Nordheide“

    1.2. Sitz des Vereins ist Buchholz in der Nordheide. Die Eintragung in das Vereinsregister Tostedt wird unverzüglich nach Gründung des Vereins vorgenommen.

    2.    Zweck der Gesellschaft

    Der Verein verfolgt den Zweck der Verständigung zwischen den Völkern der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vertiefung der zwischenmenschlichen Beziehungen.

    3. Gemeinnützigkeit

    3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften.

    3.2. Der Verein bezweckt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein darf den Mitgliedern weder Gewinnanteile noch Zuwendungen gewähren, noch Dritte durch satzungsfremde Zuwendungen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

    4. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

    Der Verein kann sich zur Erreichung seines Zweckes insbesondere folgender Mittel bedienen:

    4.1 Austausch von Informationen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereich.

      4.2 Durchführung, Austausch und Vermittlung von Ausstellungen, Vorträgen, Filmvorführungen, sportlichen, literarischen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.

      4.3 Durchführung und Vermittlung von Studienreisen und Vorbereitungsseminaren. Austausch von Studiengruppen, Förderung der Begegnung zwischen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, insbesondere der Jugend beider Länder.

      4.4 Herausgabe und Verbreitung eines Gesellschaftsorgans sowie sonstiger Publikationen.

      4.5 Einrichtung von zeitbegrenzten Arbeitskreisen zur Vertiefung einzelner Arbeitsgebiete, Vorbereitung von Veranstaltungen, Begegnungen, Publikationen usw.. Sie sollten von Fachkräften geleitet werden und bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.

      4.6 Vermittlung von Sprachkursen

      4.7 Insbesondere die Förderung der Partnerschaft zwischen der Stadt Buchholz in Nordheide und der polnischen Stadt Wohlau (Wołów)

      5. Finanzen

      Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge. Die Beiträge des Vereins werden in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

      6. Mitgliedschaft

      Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden.

      7. Mitgliedschaft

      7.1. Die Anmeldung zum Eintritt in den Verein ist an den Vereinsvorsitzenden zu richten. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Vorstand.

       7.2. Die Mitgliedschaft endet:

      7.2.1 durch den Tod

        7.2.2 durch förmliche Ausschließung, die nur nach Anhörung des Betroffenen durch Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgen kann.

        7.2.3 durch Ausschluß durch Beschluß des Vorstandes, wenn ohne Grund zwei Jahre die Beiträge nicht gezahlt worden sind.

        7.2.4 durch Austritt mit einer Austrittsfrist von drei Monaten zum Jahresende.

         7.3. Der Austritt aus dem Verein muß schriftlich erfolgen und ist Dem Vereinsvorstand mitzuteilen.

        8. Organe des Vereins sind:

               1. der Vorstand

               2. die Mitgliederversammlung

        9. Mitgliederversammlung

        9.1. Ordentliche Mitgliederversammlungen sind mindestens einmal im Jahr einzuberufen.

                Die Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt.

        9.2. Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen und beschließt über:

        9.2.1 den Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin oder des Schatzmeisters

          9.2.2    die Entlastung des Vorstandes

                    9.2.3.    die Beitragshöhe

                    9.2.4.    alle sonstigen in dieser Satzung vorgesehenen Maßnahmen

                                  Sie wählt den Vorstand.

          9.3. Außerordentliche Versammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 10 % der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angaben des Zweckes und der Gründe verlangen.

          9.4. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Einladung. Die Einberufung muß eine Tagesordnung enthalten.

          9.5. Mitgliederversammlungen werden von dem/der Vereinsvorsitzenden geleitet. Im Verhinderungsfalle leitet sie einer seiner/ihrer Stellvertreter.

          9.6. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nicht etwas anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

          9.7. Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen sind nur zulässig, wenn sie vorher in der Tagesordnung angekündigt worden sind.

          9.8. Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollführer und dem Vorsitzenden unterschrieben wird.

          10. Der Vorstand

          10.1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer ersten und zweitem Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in und zwei Beisitzern/innen.

          10.2. Der/Die Vorsitzende zusammen mit einem/einer Stellvertreter/in oder dem/der Schatzmeister/in vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an der Beschlußfassung teilnimmt.

          10.3. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte einen/eine Geschäftsführer/in bestellen, der/die Mitglied des Vereins sein muß. Der/Die Geschäftsführer/in nimmt an den Vorstandssitzungen beratend teil.

          10.4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

          11. Rechnungsprüfer

          Von der Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungsprüfer/innen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie haben das Recht, jederzeit Einsicht in sämtliche Buchhaltungs- und Kassenunterlagen zu nehmen. Sie haben den Jahresabschluß des Vorstandes zu prüfen und darüber der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

          12. Auflösung

          12.1.   Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ausdrücklich zu diesem Zweck einberufen worden ist. Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

          12.2. Bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des Vereinszweckes überträgt die Mitgliederversammlung nach Erledigung sämtlicher Verbindlichkeiten das Vereinsvermögen der Stadt Buchholz, die es im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

          13. Satzungsänderungen

          Vom Amtsgericht oder vom Finanzamt verlangte Satzungsänderungen können vom Vorstand (Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und dem/der Schatzmeister/in) ohne Anhörung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Insoweit wird der Vorstand ausdrücklich bevollmächtigt. Die Mitglieder sind unverzüglich darüber zu informieren.

          Buchholz, den 15. November 1995

          Unser Verein

          Zur Zeit hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft Buchholz ca. 40 Mitglieder. Davon sind 6 Mitglieder in der Vorstandsarbeit aktiv.

          Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied.
          Wie auch anderen Vereinen, fehlt uns der aktive Nachwuchs.
          Viele Ideen können noch umgesetzt werden:
          Internationales Jugendcamp
          Sportwettkämpfe und Kulturfeste
          Film- und Theaterfestivals
          Anregungen für einen regen Vereinsaustausch

          Sollten Sie in einem Verein aktiv sein, überlegen Sie doch einmal, ob nicht ein Austausch mit einem gleichartigen Verein in unserer Partnerstadt wünschenswert wäre. Gerne sind wir Ihnen bei Kontaktaufnahmen behilflich.

          © Deutsch-Polnische Gesellschaft Buchholz e.V. | Impressum | Datenschutz